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Vollständige Kontrolle bei email Nutzung ist unzulässig
Tanja Jost vom Bundesdatenschutzbeauftragten stellt in ihrem Vortrag auf der SAP Fachtagung fest: "Selbst bei einer dienstlichen Nutzung ist eine lückenlose Überwachung nicht zulässig"

Klassische Streitfragen bei der betrieblichen Regelung von Email und Internetnutzung
Bei Regelungen über die Email- und Internetnutzung in Unternehmen wird oft darüber gestritten, ob der Arbeitgeber eine private Nutzung erlauben kann. Selbst wenn eine private Nutzung verboten wird, ist damit eine lückenlose Überwachung der Mitarbeiter nicht zulässig. Dies stellt Tanja Jost in ihrem Referat auf der SAP Fachtagung fest.
Link zur gesamten Tagungsdokumentation: www.sap-im-betrieblichen-spannungsfeld.de
Lückenlose Überwachung und Protokollierung
Die lückenlose Überwachung findet aber immer dann statt, wenn die Nutzung von email und Internet protokolliert wird. Nach Tanja Jost darf nur zweckgerichtet und bei einem konkreten Anlass eine Kontrolle stattfinden.
In Regelungen wäre also sehr genau zu beschreiben, welche Protokollierungen überhaupt vorgenommen werden und wer welche Auswertungen anfertigen darf. Die Möglichkeit, nach der ein oder mehrere "Administratoren" auf alle Protokolle unbeschränkt Zugriff haben, wäre nicht gesetzeskonform. Und auch eine Auswertung, wer das Verbot einer privaten Nutzung nicht einhält, dürfte nur bei einem konkreten Anlass und nicht für alle Mitarbeiter durchgeführt werden.
Man sieht, wie wichtig eine Regelung ist, die dies konkret festlegt, natürlich unter Beteiligung der Mitarbeitervertretung.

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