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Karla Maria Kleinhempel |
Qualifizierung in der Kurzarbeit
So können Betriebsräte das Thema anpacken
Zeit und Geld sind die großen Hürden, die Qualifizierung im Unternehmen erschweren, so die Aussage mancher Arbeitgeber. Nun haben wir aufgrund der Wirtschaftskrise die Situation, dass Betriebe Kurzarbeit anmelden. Das hat beträchtliche Auswirkungen auf die Beschäftigten, sie müssen mit weniger Geld über die Runden kommen.
Aber die Zeit der Kurzarbeit könnte für Weiterbildung genutzt werden. Nutzen wir die Krise als Chance!
Bleibt noch die zweite Hürde das Geld. Das würde von der Agentur für Arbeit kommen. Diese Möglichkeit ist im Konjunkturprogramm II festgeschrieben worden, und nun gilt es, diese zu nutzen. Grundlage ist der betriebliche und individuelle Qualifizierungsbedarf. Was muss geschult werden? Wen betrifft das? Haben wir Angelernte, für die eine Weiterbildung notwendig ist oder FacharbeiterInnen, sind ältere KollegInnen darunter? Wer hat in den vergangenen Jahren keinerlei Weiterbildung genossen? Diese Sortierung erleichtert es, bei der Beratung mit der Agentur für Arbeit das geeignete Förderprogramm zu finden, denn da gibt es eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten.
Die Beratung durch die Arbeitsagentur ist ein absolutes Muss, weil die Programme immer individuell und sehr differenziert auf die Bedürfnisse der einzelnen KollegInnen und des Betriebs zugeschnitten sein müssen. Hier erfahrt ihr, was geht und was nicht aber es geht mehr, als man vermutet.
Wo können wir, die Technologieberatungsstelle (TBS) beim DGB NRW, euch unterstützen? Betriebliche Qualifizierung ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit, und das seit Jahren. Wir können mit den Beschäftigen, der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat den Qualifizierungsbedarf erheben, die entscheidende Vorarbeit der Sortierung vornehmen, gemeinsam geeignete Weiterbildungsträger finden und euch während des gesamten Prozesses begleiten, euch mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Qualifizierung heißt Mitbestimmung. Hier habt ihr das Heft in der Hand. Eine Betriebsvereinbarung zu Kurzarbeit sollte deshalb die Umsetzung von Weiterbildung beinhalten. Nicht vergessen: Es gibt Tarifverträge, die bei betrieblich notwendiger Qualifizierung keine Entgeltminderung festschreiben.
Womit wir wieder beim Geld wären!
Kontakt: Tel. 0173/2097772 karla.kleinhempel@tbs-nrw.de
© Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e.V.



