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Sabine Beutert
ist TBS-Beraterin.
Zu den Arbeitsschwerpunkten der
Diplom-Volkswirtin zählen die Umstrukturierung
von Betrieben und Verwaltungen, Outsourcing,
betriebswirtschaftliche Analysen und Krisenberatung.

Standorte „fairgleichen“?!

Verlagerungspläne unter die Lupe nehmen

Die Abwanderungslust sinkt: In der Metall- und Elektroindustrie ist der Anteil der Firmen, die Teile ihrer Produktion ins Ausland verlagern, von 25 Prozent im Jahr 2003 auf 19 Prozent im Jahr 2006 zurückgegangen. So nachzulesen in einer Studie des Karlsruher Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI). Als vorrangiges Motiv für die Verlagerung geben die Betriebe nach wie vor die Reduzierung der Personalkosten an.

Auch wenn die Standort-Treue der Metallunternehmen wächst – jeder fünfte Betriebsrat wird mit Abwanderungsplänen konfrontiert. Wie soll er damit umgehen?

Standortverlagerungen sind Investitionsentscheidungen. Also muss eine Investitionsrechnung vorliegen die erstens die Frage beantwortet, welche Verzinsung das eingesetzte Kapital (Kosten der Verlagerung) bringt, sprich welche Vorteile die Verlagerung aus Sicht des Unternehmens bietet. In der betrieblichen Auseinandersetzung mangelt es in der Regel nicht an Unterlagen, die dies belegen sollen. Es lohnt sich aber, diese genau unter die Lupe zu nehmen. Sind die Kosten der Verlagerung plausibel berechnet worden, können die geplanten Einsparungen auch tatsächlich realisiert werden oder unterschätzt man zum Beispiel die Anlaufzeiten der ausländischen Produktionsstätte und deren Betreuungskosten?

Die Investitionsrechnung muss zweitens die Frage beantworten, welche von mehreren möglichen Investitionen die vorteilhaftere ist. Entscheidungen, die ökonomisch begründet werden, können also nur bei Vorliegen von Alternativen getroffen werden. Für eine faire Entscheidung müsste ein Unternehmen also auch den Vorteil berechnen, der durch Investitionen am alten Standort und das Heben interner Potentiale erzielt werden könnte.

Die IG Metall NRW hat im Rahmen ihrer Initiative „besser statt billiger“ eine Handlungshilfe mit dem Titel „Standorte fair vergleichen – Arbeitsplätze sichern“ veröffentlicht, an der die TBS mitgearbeitet hat. Das Heft gibt es gratis beim IGM Bezirk NRW, 0211/45484-148. Die TBS bietet Betriebsräten Outsourcingberatungen zur Analyse der Situation und Entwicklung von Handlungsstrategien an.

Kontakt: Tel. 0173/2097760  sabine.beutert@tbs-nrw.de