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Projektworkshop "Einsatz für gute Arbeit: Zeitarbeit und prekäre Beschäftigung vor, während und nach der Wirtschaftskrise! - Bilanz und Perspektiven",Organisation: DortmundVeranstalter: TBS NRW e. V. 01.09. bis 01.09.2009 in Villa Post/VHS, Wehringhauser Str. 38, 58089 Hagen Anmeldeschluss: 22.08.2009 Veranstaltungskosten: kostenfrei
In den vergangenen Jahren haben sich die Beschäftigungsformen nachhaltig verändert. Immer mehr Arbeitsplätze sind prekär. Vollzeit, unbefristet, festangestellt, das typische Normalarbeitsverhältnis ist immer stärker dieser Konkurrenz ausgesetzt. Millionen nordrhein-westfälische Erwerbstätige arbeiten heute in Teilzeit, Minijobs, befristet oder als LeiharbeitnehmerIn. Gerade die Zeitarbeit boomt seit der Liberalisierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes von Mitte 2004 bis Mitte 2008 hat sich die Zahl der Beschäftigten mehr als verdoppelt.
In der Krise sind diese Arbeitsplätze zuerst von Abbau betroffen bundesweit ca. 200 000 Stellen. Es hat sich gezeigt, wie rasch Unternehmen Stellen reduzieren können, wenn ein großer Teil der Belegschaft in Zeitarbeit beschäftigt ist. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Branche nach der Krise wieder boomen wird. Allerdings fordern Politik und Gewerkschaften immer stärker Änderungen in den Rahmenbedingungen der Zeitarbeit und die Durchsetzung von guter Arbeit auch mit Blick auf andere europäische Länder und den teilweise schlechten Ruf der Branche.
Der Projektworkshop der Hotline Zeitarbeit will Bilanz ziehen und Perspektiven erarbeiten, so
Ziel ist es, im Rahmen mehrerer Themen-Workshops sowie einer anschließenden Podiumsdiskussion politische, tarifliche und arbeitsrechtliche Veränderungsbedarfe sowie entsprechende Handlungsoptionen und politische Veränderungsbedarfe zu erarbeiten für die Zeit während und nach der Krise.
Informationsmaterial
Weitere Informationen zum Inhalt und Ablauf der Fachtagung entnehmen Sie bitte aus dem Flyer
Organisation
Freistellung für Betriebsräte, Personalräte und Mitglieder einer Mitarbeitervertretung:
Die Veranstaltung wird nach § 37 (6) BetrVG, § 42 (5) LPVG NW, bzw. § 46 (6) BPersVG durchgeführt. Der Arbeitgeber ist zur Übernahme der Kosten verpflichtet.
Kontakt und Informationen zu allen Fragen rund um den Workshop:
Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e. V.
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