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Es gelten neue Bilanzregeln - das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Neue Bilanzregeln - Was heißt das für Interessenvertretung und Wirtschaftsausschuss?

Fast unbemerkt sind die größten Veränderungen in den Bilanzregeln seit über 20 Jahren in Kraft getreten. Im Mai 2009 ist das neue "Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz" (BilMoG) in Kraft getreten. Es hat auch Auswirkungen auf die Arbeit der Interessenvertretung und des Wirtschaftsausschusses.

In wirtschaftlich turbuleten Zeiten ist es wichtig, sich ein Bild von der wahren Lage des Unternehmens machen zu können. Zu den grundlegenden Informationsquellen gehören Bilanzen und weitere Bestandteile des Jahresabschlusses. Leicht zu interpretieren waren diese Zahlen noch nie. Für die Informationsbedarfe der Interessenvertretung ist eine Darstellung nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben eben nur bedingt geeignet. Verbindlichere Zahlenwerke stehen der Interessenvertretung kaum zur Verfügung.

Das BilMoG ist am 29.05.2009 in Kraft getreten. Der Gesetzgebungsprozess hatte einen langen Vorlauf. Bis zuletzt kam es zu inhaltlichen Veränderungen. Es gibt eine stärkere Orientierung an internationalen Rechnungslegungsstandards.

Die vom Bundesjustizministerium formulierten Ziele:

  • entrümpelte Bilanzregeln,
  • übersichtlichere Jahresabschlüsse sowie
  • Geschäftsergebnsse, die besser vergleichbar sind.

Es geht also um eine bessere Transparenz und Vergleichbarkeit der Bilanzen, hauptsächlich jedoch für Investoren, nicht für ArbeitnehmerInnen und Interessenvertretungen bemängeln KritikerInnen. Diese Veränderungen sind bedeutsam für Interessenvertretungen und Wirtschaftausschuss.

Die grundsätzlichste Veränderung betrifft die Frage, welche Unternehmen überhaupt einen Jahresabschluss mit den verschiedenen Bestandteilen aufzustellen und zu veröffentlichen haben. Je nach Rechtsform und Größe eines Unternehmens gab es schon bisher bestimmte Befreiungen und Erleichterungen. Anlässlich der aktuellen Reform wurden die Größenkriterien angepasst. Das erklärte Ziel: Bürokratieabbau und Kostensenkung in den Unternehmen, vor allem im Mittelstand.

Welche Unternehmensdaten wie veröffentlicht werden müssen, führt immer wieder zu Überraschungen bei Interessenvertretungen und Wirtschaftsausschüssen. Mehrfach haben wir erlebt, dass den Interessenvertretungen die Bilanzen mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse vorenthalten werden, während sogar Außenstehende das Recht und die Möglichkeit haben, ganz unkompliziert einen genauen Einblick über das Handelsregister zu nehmen.

Es ist also wichtig, sich mit den gültigen Vorgaben für die allgemeine Aufstellung und Erstellung von Jahresabschlussdaten vertraut zu machen. Es sollte überprüft werden, ob das eigene Unternehmen nach der Reform in eine andere Größenklasse und Bilanzierungskategorie übergegangen ist.

Darüber hinaus ist es auch zu vielen inhaltlichen Änderungen der Bilanzierungsregeln gekommen. Die meisten dieser Anpassungen mögen eher für Buchhalter spannend sein. Aber wenn sich beispielsweise etwas daran ändert, wie Vermögens- und Schuldpositionen in der Bilanz ausgewiesen und bewertet werden dürfen, dann betrifft dies auch die Arbeit von Interessenvertretungen und Wirtschaftausschüssen.

Spätestens dann, wenn es im Unternehmen um Verzichtsforderungen oder die Verhandlung von Sozialplänen geht, ist ein genauer Blick in die Bilanzen gefordert. Dann gilt es möglichst verlässlich und verbindlich zu klären, wie sich die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens darstellt. Aufgrund der veränderten Bilanzierungsregeln müssen allerdings so manche der gebräuchlichen Bewertungsmaßstäbe und Bilanzkennzahlen angepasst werden.

Mit der Bilanzrechtsreform wird es also nicht automatisch leichter, sich ein aussagekräftiges Bild von den wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens zu machen. Aus diesem Grund benötigen Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen und Wirtschaftsauschüsse aktuell besondere Unterstützung.

Auf die speziellen Informationsbedarfe der Interessenvertretung und des und den Umgang mit den neuen gehen wir in unseren Beratungen und Seminare ein.

Links:

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz



 

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