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Gut beraten!; Externe Sachverständige für den BR nach § 80.3 und § 111 BetrVG Heft-Nr.: 66 Erschienen: 09/2008 Reihe: Arbeit, Gesundheit, Umwelt, Technik AutorInnen: Just-Hahn, Katharina; Weddige, Friedrich; Wagner, Jochen Herausgeber: Technologieberatungsstelle beim DGB in NRW e.V. Erscheinungsort: Dortmund ISBN-Nr.: 978-3-924793-84-5 Seitenzahl: 52; Format: 185 mm x 270 mm Medien: Keine
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Einleitung
1. Rechtliche Grundlagen 1.1 Die Möglichkeiten der Hinzuziehung externer Fachleute durch den Betriebsrat 1.2 Was ist ein Sachverständiger im Sinne von § 80 Abs. 3 BetrVG? 1.3 Was ist ein Berater im Sinne von § 111 Satz 2 BetrVG? 1.4 Welches Gremium (BR/GBR/KBR) beauftragt den Berater bzw. den Sachverständigen?
2. Stolpersteine für den Betriebsrat
3. Praktische Vorgehensweise des Betriebsrates 3.1 Die Hinzuziehung von externem Sachverstand nach § 80 Abs. 3 BetrVG 3.2 Hinzuziehung von externer Beratung nach § 111 BetrVG 3.3 Einige typische Fragen von Betriebsräten
4. Wichtige BAG- und LAG-Entscheidungen 4.1 Zum Begriff der Erforderlichkeit 4.2 Zum Zeitpunkt und Inhalt der mit dem Sachverständigen abzuschließenden Vereinbarung 4.3 Zu möglichen Tätigkeitsbereichen von Sachverständigen 4.4 Die Hinzuziehung von Sachverständigen auf dem Weg der einstweiligen Verfügung 4.5 Der Sachverständige als Vertrauensperson des Betriebsrats 4.6 Kostenübernahmepflicht nach § 40 BetrVG für die Vertretung durch Sachverständige vor der Einigungsstelle
Anhang: Ausgewählte Gesetzestexte
Die Broschüre zum Download
TBS-Broschüre "Gut beraten!" Externe Sachverständige für den Betriebsrat nach § 80 (3) und § 111 BetrVG (PDF, 331KB)
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