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Schritte zur Beratung

Die TBS NRW bietet allen betrieblichen Interessenvertretungen eine kostenfreie Erstberatung im Rahmen eines Termins vor Ort an. Inhalt dieses Beratungsdialogs ist eine Bestandsaufnahme der betrieblichen Situation und Problematik sowie fachliche Information und Hinweise zu möglichen Vorgehensweisen.
Das weitere Vorgehen nach Abschluss der Erstberatung ist abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten. Die betriebliche Interessenvertretung kann die anstehenden Fragen auf Grundlage der verbesserten Informationslage eigenständig bearbeiten oder zusätzlichen Beratungsbedarf feststellen. Auf der Grundlage eines individuellen Angebotes der TBS NRW als Sachverständiger kann die Interessenvertretung einen Beschluss zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber fassen. Diesem muss der Arbeitgeber zustimmen.
Die Rechtsgrundlage für die Beratungen bilden § 80.3 BetrVG für Betriebsräte, § 40 LPVG NRW für Personalräte oder § 25 (2), § 30 (2) MVG für Mitarbeitervertretungen bzw. entsprechenden Paragraphen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Beratung durch die TBS NRW kostenfrei erfolgen.
Sie haben Fragen zu unseren Beratungsleistungen oder wünschen ein Angebot für eine Beratung? Dann kontaktieren Sie uns einfach. Ihre Anfragen bearbeiten wir vertraulich und geben Ihnen kurzfristig eine Rückmeldung.
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